Inzidenz Sozialversicherungsbeiträge

Wer "zahlt" eigentlich die Sozialversicherungsbeiträge? Eine kurze Geschichte.

In einem gedachten Land der Glückseligen gab es eine (Zwangs-)Versicherung, aus der die Versicherten Leistungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, im Alter und in allen erdenklichen sozialen Notsituationen erhielten. Pro Vollzeiterwerbstätigem betrug die monatliche Prämie 1000 Taler. Sie ward im Norden des Landes zu 100 % von den Arbeitgebern gezahlt. Im Süden hingegen wurde sie zu 100 % von den Arbeitnehmern abgeführt.

Dass es trotzdem nicht zu massiven Wanderungen der Arbeitnehmer in den Norden kam, lag einfach daran, dass die ausgezahlten Löhne im Süden im Schnitt 1000 Taler über denen im Norden lagen.

Die trügerische Ruhe wurde jedoch gestört, als im Zuge einer Gebietsreform ein Landkreis des Südens dem Norden zugeordnet wurde. Alles war geregelt und alle waren damit einverstanden, aber dass das aufgrund der unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme zu unüberwindlichen Schwierigkeiten führen konnte, das hatte man schlichtweg übersehen.

Für solche schwierigen Fälle war aber glücklicherweise schon vor geraumer Zeit - in weiser Voraussicht, wie sich nun zeigte - eine Kommission mit hochkarätigen Experten gebildet worden, die nun erstmals einberufen ward. Zur großen Verblüffung der interessierten Öffentlichkeit präsentieren diese schon unmittelbar nach ihrer ersten Konferenz einen Gesetzentwurf:

So geschah es. Und so kompliziert und lang das Regelwerk auch war, alle warens zufrieden, da sie merkten, dass sich eigentlich gar nichts an ihrer Glückseligkeit geändert hatte. Die Unternehmen errechneten, dass sie die Arbeitskräfte genau soviel kosteten wie bisher. Die Arbeitnehmer rechneten nach, dass sie über genau soviel Einkommen verfügten wie bisher. Die Experten waren glücklich, weil sie so eine geniale Lösung gefunden hatten. Und die Gewerkschaftsführer erkannten, dass es ja eigentlich ganz egal ist, wer die Versicherungsprämie abführt - na ja, in der Modellwelt jedenfalls.